Auf dieser Seite finden Sie Antworten zu folgende häufig gestellten Fragen. Wenn Sie darüberhinaus gehenden Beratungsbedarf haben, so hilft Ihnen die Studienberatung gerne weiter.
Bitte beachten Sie auch, dass auf der Seite Glossar die wichtigten Begriff zum Thema Studium und Hochschule erklärt werden.
Auf der Seite Wissenschaft erleben finden Sie viele Angebote der TU Clausthal für Schülerinnen und Schüler sowie für Schulen. Das Angebotsspektrum reicht dabei von Schülerseminaren, Schülerlaboren und Sommerkollegs über den Flying Science Circus (Forscher der TU Clausthal besuchen Schulen) und die Schülerinformationstage bis hin zu Lehrerfortbildungen.
Die TU Clausthal ist übrigens auch seit vielen Jahren der Austragungsort des Jugend forscht Landesentscheits für Niedersachsen.
Als erstes können Sie mit Hilfe des Interessen- & Orientierungstests ermitteln, welche Studiengänge vorrangig für Sie von Interesse sind. Einen vollständigen Überblick über alle an der TU Clausthal angebotenen Studiengänge finden Sie auf den Seiten unter Studienangebot. Wenn Sie allgemeine Fragen zu dem Studienangebot der TU Clausthal haben, so hilft Ihnen die Studienberatung gerne weiter. Bei fachspezifischen Fragen steht Ihnen die Studienfachberatung zur Verfügung. Auf den jeweiligen Studiengangsseiten stehen die Kontaktdaten des jeweiligen Studienfachberaters.
Als allgemeine Orientierung können Sie uns auch gerne zu den Schülerinformationstagen besuchen oder - bereits etwas fachspezifischer - bei uns ein Schülerseminar absolvieren.
Bei allen allgemeinen Fragen zu Ihrem Studium (inkl. Fragen der Finanzierung usw.) hilft Ihnen die Studienberatung gerne persönlich (telefonisch, per E-Mail oder vor Ort) weiter. Bei fachspezifischen Fragen zu einzelnen Studiengängen steht Ihnen die Studienfachberatung zur Verfügung. Kontaktdaten zu der oder dem Studienfachberater finden Sie jeweils unten auf den Studiengangsprofilseiten unterhalb der Studienangebot Seite.
Die Schülerinformationstage finden jeweils Ende März an zwei aufeinanderfolgenden Wochentagen statt. Informationen zum Angebot und zur Anmeldung finden Sie auf der Seite Schülerinformationstage.
In dem mittlerweile flächendeckend in Deutschland eingeführten System der gestuften Studiengänge stellt der Bachelor-Abschluss den ersten berufsqualifizierenden Abschluss dar. Als das Bachelor-Master-System noch sehr neu war, war in vielen Stellenausschreibungen noch die Anforderung "Diplom oder vergleichbarer Abschluss" zu lesen, was häufig als "Diplom oder Master" interpretiert wurde. Mittlerweile hat sich das Bild aber geändert und es gibt nun auch viele Stellenausschreibungen, die einen Bachelor explizit als Einstiegsvoraussetzung angeben.
Nichts desto trotz ist der Master ein höherer, wissenschaftlicher orientierter Abschluss. Der Master ist auch der Regelabschluss an Universitäten. D.h. wenn Sie bereits nach dem Bachelor in das Arbeitsleben eintreten wollen, so ist dies weitgehend problemlos möglich. Allerdings ist es auch nicht verkehrt, direkt im Anschluss an den Bachlor-Abschluss mit einem Master-Studium fortzusetzen.
Beachten Sie auch die durch das Bachelor-Master-System entstandene Möglichkeit, nachdem Bachelor-Abschluss zunächst einige Jahre Berufserfahrung zu sammeln, um dann zu einem späteren Zeitpunkt (ggf. sogar berufsbegleitend) noch ein Master-Stuidum zu absolvieren.
Alle Bachelor-Studiengänge an der TU Clausthal sind zulassungsfrei, d.h. Sie benötigten lediglich eine Hochschulzulassungsberechtigung (wie z.B. das Abitur), um einen Bachelor-Studiengang in Clausthal studieren zu können. Es gibt hier für die Bachelor-Studiengänge weder einen Numerus Clausus (NC) noch sonstige spezielle Zulassungsbeschränkungen (Auswahlverfahren, Wartesemester usw.).
Da die Bachelor- und Master-Studiengänge an der TU Clausthal durchgängig aufeinander abgestimmt sind (sogenannte konsekutive Studiengänge), ist auch ein an den Bachelor-Abschluss anschließendes Master-Studium in den meisten Fällen problemlos möglich. Zu genaueren Informationen, welche Voraussetzungen jeweils für ein Master-Studium notwendig sind, siehe der Abschnitt "Zulassungsvoraussetzung" auf den Studiengangsprofilseiten der einzelnen Masterstudiengänge.
Alle Hochschulen des Landes Niedersachsen erheben gemäß dem Landeshochschulgesetz seit dem Wintersemester 2006/2007 Studienbeiträge. Alle Studierenden, die an staatlichen Hochschulen in grundständigen Studiengängen (dies sind Bachelor- und Diplom-Studiengänge) sowie in Masterstudiengängen immatrikuliert sind, zahlen seit dem einen Studienbeitrag in Höhe von 500,00 Euro pro Semester.
Der gesamte Semesterbeitrag (Studienbeitrag, Studentenschaftsbeitrag, Studentenwerksbeitrag und Verwaltungskostenbeitrag) beträgt für Studierende, die die Regelstudienzeit nicht bereits um 4 Semester überschritten haben (keine Langzeitstudierenden), und keine Seniorenstudierenden sind in Clausthal 628,00 Euro.
Weitere Informationen über die Studienbeiträge und insbesondere deren Verwendung finden Sie auf der Seite Studienbeiträge.
Ja, gibt es. Auf der Seite Studienbeiträge finden Sie unter "Ausnahmen von der Erhebung von Studienbeiträgen" eine Auflistung, welche Personengruppen von der Beitragspflicht ausgenommen sind.
Auch wenn Ihre Eltern Sie nicht unterstützen können, heißt dies nicht, dass Sie neben Ihrem Studium arbeiten müssen, um Ihren Lebensunterhalt zu sichern. Es gibt im Wesentlichen drei Möglichkeiten, Unterstützung zu erhalten. Sie können BAföG beantragen, einen Bildungskredit aufnehmen oder versuchen, ein Stipendium zu erhalten. Informationen zum BAföG erhalten Sie auf den Seiten des Studentenwerks. Ihren BAföG-Antrag richten Sie ebenfalls ggf. an das Studentenwerk. Weitere Informationen zu Bildungskrediten finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und eine Übersicht über Stiftungen, die Stipendien vergeben, finden Sie auf der Seite Studieren in Niedersachsen.
Auf der Seite Studieren in Niedersachsen sind alle bundesweit tätigen Stiftungen, die Stipendien vergeben, aufgeführt. Außerdem gibt es eine Reihe von Stipendien, die von Unternehmen vergeben werden und an bestimmte Studiengänge gebunden sind (siehe Seite Firmen- und Stiftungsstipendien). Bei der Frage, welche Stipendienangebote in Frage kommen, hilft Ihnen die Studienberatung gerne weiter.
Das schlimmste, was Ihnen passieren kann, wenn Sie einen BAföG-Antrag stellen, ist, dass dieser abgelehnt wird. Daher lohnt es sich in jedem Fall, einen BAföG-Antrag zu stellen. Das BAföG besteht zur einen Hälfe aus einer nicht zurückzuzahlenden Studienförderung und zur anderen Hälfte aus einem zinslosen Darlehn, d.h. ein BAföG-Antrag kann nur von Vorteil für Sie sein. Bei weiteren Fragen hilft Ihnen das Studentenwerk gerne weiter.
Prinzipiell können Sie für alle an der TU Clausthal angebotenen Bachelor- und Master-Studiengänge Förderung nach dem BAföG erhalten. Zweitstudiengänge werden zwar nicht durch das BAföG gefördert, allerdings werden Bachelor- und zugehöriger Master-Studiengang nicht als zwei getrennte Studiengänge angesehen.
Um einen Bachelor-Studiengang an der TU Clausthal studieren zu können, benötigen Sie als Zulassungsvoraussetzung eine allgemeine Hochschulzulassungsberechtigung. Das Abitur stellt z.B. eine solche allgemeine Hochschulzulassungsberechtigung dar (nicht jedoch ein Fachabitur). Wenn Sie über eine Zulassungsberechtigung verfügen, müssen Sie sich lediglich fristgerecht bei der TU Clausthal beworben haben, um Ihr Studium hier aufnehmen zu können. Es existieren keine weiteren Zulassungsbeschränkungen für die Bachelor-Studiengänge. (Falls Sie nicht über eine allgemeine Hochschulzulassungsberechtigung verfügen, so beachten Sie bitte die Seite Studieren ohne Abitur, auf der einige alternative Wege zu einem Hochschulstudium aufgeführt werden.)
Für die Master-Studiengänge gelten individuelle Zulassungsvoraussetzungen. Auf den Studiengangsprofilseiten ist jeweils in der Rubrik "Zulassungsvoraussetzung" aufgeführt, welche Voraussetzungen für den jeweiligen Master-Studiengäng zu erfüllen sind.
Für deutsche Studieninteressierte gilt für die Bachelor-Studiengänge der 15.10. für das Wintersemester bzw. der 15.4. für das Sommersemester als Bewerbungsschluss. Genauere Informationen und Informationen für andere Personengruppen sowie die Master-Studiengänge entnehmen Sie bitte der Seite Fristen und Termine.
Sie können sich direkt online bewerben (siehe Bewerbungs- und Einschreibungsverfahren). Lediglich die zusätzlich notwendigen Dokumente (Zeugniskopien usw.) müssen Sie dann noch per Post an die TU Clausthal senden.
Auf der Seite Verfahrensablauf finden Sie außerdem eine Übersicht, die Ihnen den gesamten Vorgang von der Online-Bewerbung bis zum Beginn des Studiums erklärt.
Im Normalfall benötigen Sie für alle Studiengänge eine allgemeine Hochschulzulassungsberechtigung. Allerdings gibt es einige Ausnahmen, die auf der Seite Studieren ohne Abitur aufgelistet sind. Im Zweifelsfall hilft Ihnen die Studienberatung auch gerne weiter.
Um an der TU Clausthal promovieren zu können, müssen Sie über ein abgeschlossenes Master- oder Diplom-Studium verfügen.
Ja. An der TU Clausthal sind alle Bachelor-Studiengänge zulassungsfrei, d.h. Ihre "Bewerbung" besteht lediglich daraus, fristgerecht das Online-Formular auszufüllen und die zusätzlich notwendigen Unterlagen (Zeugniskopien usw.) an das Studienzentrum der TU Clausthal zu senden.