Ausländische Studierende können das Online-Bewerbungs- und Einschreibungs-Verfahren nur für die Immatrikulation verwenden. Die vorweggehende Bewerbung auf einen Studienplatz erfolgt über das Formular "Antrag auf Zulassung zum Studium für ausländische Studienbewerber/innen".
Weitere Informationen und die Möglichkeit, Ihre Zulassungsvoraussetzungen prüfen zu lassen, finden Sie auf den Seiten des Internationalen Zentrums.
Ausländische Studienbewerber/- innen benötigen ebenso wie deutsche Studienbewerber zur Zulassung an einer wissenschaftlichen Hochschule in der Bundesrepublik ein Sekundarabschlusszeugnis. Sofern dieses – entsprechend der Richtlinien der Kultusministerkonferenz/Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen – als gleichwertig mit einem deutschen Zeugnis anerkannt wird, kann der Bewerber unmittelbar (nach Ablegung der DSH- , TestDaf- oder einer äquivalenten Deutschprüfung) zum Fachstudium zugelassen werden.
Für eine unbefristete Immatrikulation an der TU Clausthal benötigen Sie DSH-2 bzw. TestDaf-4. Sie können sich aber schon mit DSH-1 bzw. TestDaf-3 in allen Fächern bis auf den Studiengang Betriebswirtschaftslehre mit Auflagen befristed immatrikulieren.
Weitere Informationen für Bewerber mit anderen Arten von Hochschulzugangsberechtigungen sowie für Bewerbungen auf Master-Studiengänge finden Sie auf den Seiten des Internationalen Zentrums.
An der TU Clausthal werden Intensivkurse „Deutsch als Fremdsprache“ aller Stufen des Europäischen Referenzrahmens angeboten. Die Deutschkurse vermitteln den Studienbewerber/- innen die sprachlichen Voraussetzungen für
Nach Aufnahme des Fachstudiums werden vom Sprachenzentrum weitere studienbegleitende Deutschkurse angeboten. Der Besuch dieser Kurse ist sehr zu empfehlen bzw. für Studierende mit DSH-1/TestDaf-3 verpflichtend, da fast alle Studienprüfungen in deutscher Sprache abgenommen werden.
